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Eine Jahresarbeit ist nicht an die Teilnahme an einem bestimmten Kurs gebunden; sie muss lediglich einem schulischen Fach bzw. zwei oder mehreren schulischen Fächern zuzuordnen sein (sog. Referenzfach/Referenzfächer) und vor Beginn der Arbeit mit einer Lehrkraft bzw. bei einem Fächer verbindenden Thema mit mehreren Lehrkräften abgestimmt sein. Gleichwohl kann sich eine Jahresarbeit auch aus der Arbeit in einem bestimmten Kurs (Leistungskurs/Grundkurs/ AG) entwickeln.
Über die Zulassung eines Themas als Jahresarbeit entscheidet die Lehrkraft des Referenzfachs, in Zweifelsfällen die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.
In jedem Fall sollte die Verfasserin bzw. der Verfasser einer Jahresarbeit dem Thema ein besonderes Interesse entgegenbringen, ggf. auch persönlich betroffen sein, denn eine durch die Sache bedingte Motivation ist Grundvoraussetzung für das Gelingen eines so umfangreichen und anspruchsvollen Vorhabens.
Die Jahresarbeit muss in Niveau und Umfang dem Gewicht entsprechen, das ihr in der Abiturqualifikation zukommt.
Sie umfasst ca. 20 bis 25 maschinenschriftliche Seiten (ohne Anhang) und enthält neben der Darstellung der Arbeitsergebnisse eine Kurzfassung mit den Kernthesen von maximal einer Seite, die der Jahresarbeit - hinter dem Deckblatt - voranzusetzen ist. Hinzu kommt eine Beschreibung des Arbeitsprozesses, die z.B. die Themenfindung, die Motivation für das Thema, die Wege zur verwendeten Literatur, Fehlversuche oder Irrwege, die Ergebnisse der Zwischengespräche behandeln kann. Ferner muss eine Erklärung über die selbstständige Anfertigung beigefügt werden.
Daraus ergibt sich folgende Empfehlung für die Gliederung der Jahresarbeit:
Die Jahresarbeit wird in der Regel im Lauf der Jahrgangsstufe 12 angefertigt und in der Regel am Ende von 12/2 abgegeben. Kolloquium und ggf. Präsentation sind bis spätestens vor den Weihnachtsferien der Jahrgangsstufe 13 abzuschließen. Über Terminabweichungen (z. B. bei besonderen Wettbewerben) entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Endnote erscheint auf dem Zeugnis der Jahrgangsstufe 13.
Die Jahresarbeit ist der Schule in zweifacher Ausfertigung in gebundener oder gehefteter Form vorzulegen. Das bewertete Original wird nach der Abiturprüfung zurückgeben, die zweite Ausfertigung bleibt bei der betreuenden Lehrkraft bzw. in der Schule; Die Schule führt einen Themenkatalog.
Wer eine Jahresarbeit anfertigen möchte, unterbreitet einer Lehrkraft seiner Wahl, die in der Oberstufe seiner Schule unterrichtet, diesen Wunsch (bei Fächer verbindender Thematik zwei oder mehreren Lehrkräften), schlägt einen Themenbereich oder ein Thema vor bzw. holt sich Rat, über welches Thema eine Jahresarbeit geschrieben werden könnte. Zunächst wird ein Arbeitstitel formuliert; nach einer Einarbeitungsphase (etwa ein bis zwei Monate) legt die betreuende Lehrkraft das endgültige Thema fest und bestimmt den Abgabetermin. Eine schriftliche Vereinbarung, die das Thema der Arbeit und den Bearbeitungszeitraum sowie den Abgabetermin fixiert, ist von der Schülerin bzw. dem Schüler und der betreuenden Lehrkraft zu unterschreiben. Jede Lehrkraft ist verpflichtet, ein bis zwei Jahresarbeiten im Schuljahr zu betreuen; ein Anspruch einer Schülerin oder eines Schülers auf die Betreuung durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.
Die Betreuung umfasst Hilfe bei der Themenfindung, mindestens vier Begleitgespräche, die stichwortartig von der betreuenden Lehrkraft zu protokollieren sind, Unterstützung bei der Zeitplanung und praktische Hilfen (z.B. bezüglich der Möglichkeiten der Literaturbeschaffung, Literaturhinweise, Tipps beim Versuchsaufbau, Bereitstellung von Hilfsmitteln), Korrektur, Durchführung des Kolloquiums, Bewertung.
Stellt die betreuende Lehrkraft fest, dass die Arbeit nach dem zweiten Begleitgespräch keinerlei Fortschritte macht, kann sie mit einer Fristsetzung von sechs Wochen die weitere Betreuung ablehnen; dies gilt auch, wenn eine Schülerin oder ein Schüler einen festgelegten Termin für ein Begleitgespräch unentschuldigt versäumt.
Jahresarbeit und Kolloquium werden im Verhältnis 3 : 1 bewertet,
Jahresarbeit, Präsentation und Kolloquium im Verhältnis 2 : 1 : 1.
Kriterien für die Bewertung der Jahresarbeit:
Konzentration auf die Themenstellung; sinnvolle Gliederung;
Nachvollziehbarkeit der Darstellung; korrekte Anwendung von
Fachbegriffen; klares Ergebnis bzw. Benennung der
Gültigkeitsbedingungen des Ergebnisses; angemessene Anwendung
fachspezifischer Methoden, Methodenbewertung; Selbstständigkeit;
Qualität und Umfang der Recherchen; kritische Dokumentation des
Arbeitsprozesses; Aussagekraft der Kurzfassung; normgerechtes Zitieren,
normgerechte Literaturangaben; Qualität von Zeichnungen und
Abbildungen; sprachliche Korrektheit; angemessener Ausdruck;
äußere Form und Layout.
Kriterien für die Bewertung des Kolloquiums:
Sprachliches Darstellungsvermögen; Verständlichkeit und
Folgerichtigkeit der Darstellung; Argumentationssicherheit;
Reaktionsfähigkeit auf Zusatzfragen; Umfang des Wissens und
Könnens im Themenumfeld der Jahresarbeit.
Kriterien für die Bewertung der Präsentation:
Erklären und Einordnen des fachlichen Teils; Sicherheit beim
Versuchsaufbau bzw. beim Vorspielen; angemessene sprachliche Gestaltung
des Vortrags; Anschaulichkeit von Grafiken; eigenständige
Interpretation des eigenen oder fremden Kunstwerks oder
Musikstücks; selbstkritische Bewertung der Präsentation.
Die Jahresarbeit wird von der betreuenden Lehrkraft (bei Fächer verbindender Thematik in Absprache) bewertet und wie eine Abiturarbeit einer weiteren Lehrkraft zur Zweitkorrektur vorgelegt. Diese führt auch Protokoll beim Kolloquium.
Das Kolloquium und ggf. die Präsentation werden von der betreuenden Lehrkraft in Absprache mit der Protokoll führenden Lehrkraft bewertet.
Schulleiterin bzw. Schulleiter, MSS - Leiterin bzw. MSS - Leiter und die jeweilige Fachbereichsleitung können gemeinsam oder einzeln an Kolloquium und Präsentation teilnehmen.
Note und Punktzahl für die Jahresarbeit werden spätestens zwei Tage nach Abschluss des Kolloquiums bzw. der Präsentation mitgeteilt und begründet.
Schulen haben auch die Möglichkeit, Kolloquium und Präsentation als schulöffentliche Veranstaltungen durchzuführen (z.B. vor allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eines Kurses im Referenzfach).
Über die Einbringung in die Prüfungsqualifikation kann erst nach Abschluss der mündlichen Prüfungen entschieden werden, weil erst dann feststeht, welche Berechnung den besseren Notendurchschnitt ergibt. Grundsätzlich gilt: Die Qualifikation im Prüfungsbereich und die Höchstpunktzahl der Gesamtqualifikation kann mit und ohne Jahresarbeit erreicht werden.
Wird eine Jahresarbeit eingebracht, hat sie den Anteil von 20% der Qualifikation im Prüfungsbereich (vgl. Informationsbroschüre zur MSS).
Wer in seiner Jahresarbeit besser als im Durchschnitt seiner vier Prüfungsfächer abgeschnitten hat, wird im Hinblick auf die Gesamtpunktzahl und die Durchschnittsnote des Abiturs die Jahresarbeit einbringen; sie wird vierfach gewichtet und zu den Prüfungsergebnissen - diese jeweils dreifach gewichtet - addiert. Zum Ergebnis werden die jeweiligen Punktzahlen aus dem Zeugnis der Jahrgangsstufe 13 in einfacher Wertung addiert.
Wer in der Jahresarbeit gleich oder schlechter abgeschnitten hat als im Durchschnitt seiner vier Prüfungsfächer, braucht die Punkte der Jahresarbeit nicht einzubringen, weil sie keine Verbesserung der Durchschnittsnote bewirken. In diesem Fall werden die Prüfungsergebnisse in allen vier Prüfungsfächern vierfach gewichtet und zum Ergebnis die jeweiligen Punktzahlen aus dem Zeugnis der Jahrgangsstufe 13 in einfacher Wertung addiert.
Unabhängig von der Einbringung können das Thema der Jahresarbeit und die Bewertung als Anlage dem Abiturzeugnis beigefügt werden; das kann für spätere Bewerbungen von Bedeutung sein.
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