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Eine Facharbeit ist an die Teilnahme an einem Leistungskurs gebunden,
ihr Thema muss dem jeweiligen Leistungsfach zuzuordnen sein.
Schülerinnen und Schüler unterbreiten entweder der
Kursleiterin bzw. dem Kursleiter einen eigenen Themenvorschlag, der
ihren Interessen entspricht, oder lassen sich über das
mögliche Thema einer Facharbeit beraten. Über die Zulassung
eines Themas für eine Facharbeit entscheidet die Kursleiterin bzw.
der Kursleiter.
In jedem Fall sollte die Verfasserin bzw. der Verfasser einer
Facharbeit dem Thema ein besonderes Interesse entgegenbringen, ggf.
auch persönlich betroffen sein, denn eine durch die Sache bedingte
Motivation ist Grundvoraussetzung für das Gelingen eines so
umfangreichen und anspruchsvollen Vorhabens.
Die Facharbeit soll 12 maschinenschriftliche Seiten (ohne Anhang) nicht
überschreiten und neben der Darstellung der Arbeitsergebnisse eine
Kurzfassung mit den Kernthesen von maximal einer Seite enthalten, die
ihr - hinter dem Deckblatt - voranzusetzen ist. Hinzu kommt eine
Erklärung über die selbstständige Anfertigung der
Facharbeit.
Daraus ergibt sich folgende Empfehlung für die Gliederung der Facharbeit:
Die Facharbeit wird in der Regel im Lauf der Jahrgangsstufe 12 angefertigt, ggf. bereits im Halbjahr 11/2 begonnen und spätestens sechs Wochen vor Ende des Halbjahres 12/2 abgegeben, damit Korrektur, Kolloquium und Bewertung rechtzeitig vor der Zeugnisausstellung des Halbjahres 12/2 und der damit verbundenen Feststellung der Qualifikation im Leistungsfachbereich abgeschlossen werden können. Über Terminabweichungen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 12 Unterrichtswochen, wobei die Zeit zur Beschaffung von Literatur und anderen Arbeitsmaterialen vor dem offiziellen Beginn der Arbeit liegen kann. Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten kann die Schulleiterin bzw. der Schulleiter die Bearbeitungszeit verlängern, z.B. bei Krankheit oder bei längeren bzw. witterungsabhängigen Versuchsreihen.
Letzter Termin für eine Anmeldung ist der 22.02.06, spätester Termin zur Abgabe beim MSS- Leiter ist der 31.05.06.
Die Facharbeit ist der Schule in zweifacher Ausfertigung in gehefteter oder gebundener Form vorzulegen. Das bewertete Original wird nach der Abiturprüfung zurückgegeben, die zweite Ausfertigung bleibt bei der betreuenden Lehrkraft bzw. in der Schule; die Schule führt einen Themenkatalog.
Wenn zwischen Lehrkraft und Schülerin bzw. Schüler Einigkeit über den Themenbereich erzielt worden ist, wird zunächst ein Arbeitstitel formuliert; nach einer kurzen Einarbeitungsphase (maximal zwei Wochen) legt die betreuende Lehrkraft das endgültige Thema fest und bestimmt den Abgabetermin. Eine schriftliche Vereinbarung, die das Thema der Arbeit und den Bearbeitungszeitraum sowie den Abgabetermin fixiert, ist von der Schülerin bzw. dem Schüler und der betreuenden Lehrkraft zu unterschreiben. Jede Lehrkraft, die einen Leistungskurs unterrichtet, ist verpflichtet, Facharbeiten zu betreuen; die ungefähre Anzahl ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen der Anzahl der Mitglieder einer Jahrgangsstufe und der Anzahl der Leistungskurse. Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf die Betreuung durch eine bestimmte Lehrkraft.
Die Betreuung umfasst neben der Hilfe bei der Themenfindung Unterstützung bei der Zeitplanung und praktische Hilfen (z.B. bezüglich der Möglichkeiten der Literaturbeschaffung, Literaturhinweise, Tipps beim Versuchsaufbau, Bereitstellung von Hilfsmitteln), Korrektur, Durchführung des Kolloquiums, Bewertung.
Hinzu kommen mindestens drei Begleitgespräche, in denen die Lehrkraft für Fragen zur Verfügung steht, sich über den Fortschritt der Arbeit informiert und bei eventuellen Schwierigkeiten berät, ohne allerdings dadurch die Selbstständigkeit der Arbeit einzuschränken. Das erste ausführliche Gespräch sollte im Zusammenhang mit der Planung und der endgültigen Themenstellung stattfinden, ein weiteres nach Abschluss der Vorarbeiten, um zu verhindern, dass ein falscher Weg eingeschlagen oder unökonomisch gearbeitet wird. Ein drittes Gespräch bietet sich nach Abschluss des Entwurfs an, damit noch letzte Ratschläge für die Textgestaltung gegeben werden können. Diese begleitenden Gespräche geben der Verfasserin bzw. dem Verfasser Sicherheit und ermöglichen der Lehrkraft Einblicke in die Arbeitsweise und damit Erkenntnisse über die Selbstständigkeit der Erarbeitung. Der Inhalt der Begleitgespräche ist von der Lehrkraft stichwortartig festzuhalten.
Die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer korrigiert und bewertet die Facharbeit und führt anschließend mit der Verfasserin bzw. dem Verfasser ein Kolloquium durch, mit dem nicht nur die Selbstständigkeit der Arbeit festgestellt wird, sondern auch die Möglichkeit zu Klarstellungen und Korrekturen geboten wird. Das Kolloquium wird von einer weiteren Lehrkraft protokolliert.
Das Ergebnis des Kolloquiums wird in die Bewertung der Facharbeit einbezogen.
Note und Punktzahl für die Facharbeit werden spätestens zwei Tage nach Abschluss des Kolloquiums mitgeteilt und begründet.
Für die Bewertung der Facharbeit sind folgende Kriterien wichtig:
Für die Einbringung in die Qualifikation gilt:
Nur wenn sie mit mindestens ausreichend (5 Punkten) bewertet worden
ist, kann die Note der Facharbeit in die Leistungsfachqualifikation am
Ende des Halbjahres 12/2 - zweifach gewichtet - einbezogen werden.
Schülerinnen und Schüler treffen vor Zeugnisausstellung die
bindende Entscheidung, ob sie die Note der Facharbeit in die
Qualifikation einbringen wollen und diese damit auf dem Zeugnis 12/2
erscheinen soll. In diesem Fall wird sie automatisch auch ins
Abiturzeugnis übernommen.
Ohne Facharbeit mit lediglich 5 Punkten in jedem der 6 einzubringenden Leistungskurse ist die Leistungsfachqualifikation nicht zu erreichen. Die Facharbeit kann also ein Sicherheitspolster darstellen bzw. die Leistungsfachqualifikation so verbessern, dass sich unter Umständen die Durchschnittsnote im Abitur erhöht
Ausführlichere Informationen zur Facharbeit sind im Internet zu finden unter www.mss.bildung-rp.de
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