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Im Rahmen des regulären Unterrichtsverlaufes ist der Erwerb verschiedener Stufen des Latinums in Abhängigkeit von der Unterrichtsdauer möglich:
| Unterricht | Zuerkennung Latinum/ Großes Latinum |
| ab Klasse 7 bis einschließlich 11/2 | Latinum |
| Klassen 7 bis einschließlich 13 | Großes Latinum |
| Klassen 9 bis 13 | Latinum |
| Klassen 9 bis 13, einschließlich Prüfung | Großes Latinum |
Die für die Zuerkennung des Latinum
bzw. des Großen Latinum notwendigen Kenntnisse sind nachgewiesen, wenn
die Endnote des Lateinunterrichts bzw. das Ergebnis der gesonderten Prüfung
mindestens "ausreichend" (5 MSS-Punkte) ist.
Hierbei spielt es keine
Rolle, ob ein Leistungskurs oder ein Grundkurs besucht wurde.
Die gesonderte
Prüfung im Falle des Lateinunterrichts von Klasse 9 bis 13 kann freiwillig
abgelegt werden.
Sie besteht aus einer schriftlichen Klausur und einer
mündlichen Prüfung.
Diese beiden Prüfungen werden im zeitlichen Zusammenhang
mit den Abiturprüfungen, d.h. in der Regel zwischen dem schriftlichen und dem
mündlichen Abitur, abgelegt.
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